Diese Variante geht von einem Erhalt des Gebäudes des ehem. Lehrschwimmbeckens aus.


Annahmen:
- Eine Ertüchtigung des Gebäudes für öffentliche Nutzungen ist wirtschaftlich nicht zu empfehlen (s. Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz, etc.)
- Für eine Änderung der Nutzung ist die Gebäudesubstanz näher zu prüfen
- Eine temporäre Zwischennutzung ist genehmigungstechnisch kritisch